ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Buchungen via Internet

Fly & Sun ist ein Reisebüro (RB) und tritt gegenüber seinen Kunden ausschließlich als Reisemittler in Erscheinung. Gegenstand der Kundenbeziehung ist eine Geschäftsbesorgung: die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und einem Reiseveranstalter (RVA).

1. Vertragsabschluß

Die durch das RB im Internet veröffentlichten Angebote gelten jeweils nur unter Einbeziehung der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des jeweiligen Veranstalters. Diese ARB sind auf der Homepage des RB mit hinterlegt.

Der Kunde unterbreitet via Internet (E-Mail) über das RB dem RVA ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. An dieses Angebot ist der Kunde gebunden (max. 10 Tage). Fly & Sun nimmt dieses verbindliche Angebot entgegen und bestätigt dem Kunden schriftlich diese Reiseanmeldung vorbehaltlich einer Reisebestätigung (Vertragsannahme) durch den RVA. Das RB stellt umgehend nach Zugang der Vertragsbestätigung durch den RVA dem Kunden eine Bestätigung & Rechnung aus.

Mit der Reiseanmeldung verpflichtet sich der Anmelder zugleich für vertragliche Verpflichtungen der von ihm mit angemeldeten Personen einzustehen, insbesondere schuldet er die Zahlung des gesamten Reisepreises an das RB.

Bei Ablehnung durch den RVA erfolgt darüber eine unverzügliche Mitteilung an den Kunden. Mit dieser Ablehnung erlischt zugleich die Angebotsbindung des Kunden, ein Reisevertrag ist nicht zustande gekommen. Nach Möglichkeit unterbreitet Fly & Sun im Auftrage des RVA ein anderes Angebot (anderes Hotel; andere Flugtage; anderer Preis o.ä.), welches der Kunde nur sofort annehmen oder ablehnen kann. Mit der Annahme durch den Kunden kommt der Reisevertrag wirksam zustande und seine bereits vorliegenden persönlichen Daten werden automatisch in den neuen Reisevertrag übernommen. Das RB stellt sofort eine schriftliche Bestätigung aus und übergibt diese an den Kunden (E-Mail; per PC-Fax; Telefax; oder Post).

2. Zahlung und Unterlagen

Das RB besitzt Inkassovollmacht. Nach Zugang der Rechnung & Bestätigung beim Kunden wird eine Anzahlung auf den dort ausgewiesenen Rechnungsbetrag (Reisepreis) i.H.v. 20 % sofort fällig. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor dem Abflugtermin fällig. Bei Kurzfristbuchungen ( 4 Wochen oder weniger vor dem geplanten Abflug) wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Fly & Sun stellt dem Kunden unverzüglich einen Sicherungsschein des zuständigen RVA zur Verfügung.

Sofort nach Gutschrift des vollständigen Reisepreises auf dem Konto des RB bzw. Zugang des von der ausführenden Bank abgestempelten Bareinzahlungsbeleges per Fax und Vorliegen der Reiseunterlagen des Veranstalters werden diese dem Kunden ausgehändigt.

Bei absolut kurzfristigen Buchungen (10 Tage oder weniger vor Abflug) kann eine Tickethinterlegung am Flughafen oder die Übersendung der Unterlagen per Express erforderlich werden. Das RB erhebt dafür eine Gebühr i.H.v. gegenwärtig 10,- pro Vorgang und teilt dem Kunden im Hinterlegungsfall den konkreten Hinterlegungsort mit.

Zahlungen auf den Reisepreis sind zur Vereinfachung auch über das EC-Karte möglich. Der Kunde stellt dafür dem RB die erforderlichen Daten (BLZ; Kto-Nr.; Kreditinstitut; Gültigkeitsdauer der EC-Karte) zur Verfügung. Mit der Erlaubnis zur Abbuchung des Reisepreises per Lastschrift-Einzugsverfahren vom Konto des Kunden gilt die Zahlung des Reisepreises als vorläufig bewirkt und der Kunde hat einen Anspruch auf sofortige Aushändigung der Reiseunterlagen.

Die Erlaubnis zur Abbuchung kann wie folgt erklärt werden:

mündlich am Telefon;
durch Eintrag in dem vollständig ausgefüllten Reiseanmeldungsformular;
nachträglich durch handschriftlichen Eintrag aller Kontodaten (wie o.g.) nebst eigenhändiger Unterschrift auf der Reisebestätigung & Rechnung und deren Rücksendung per Fax oder in Kopie per Post an das Reisebüro.

Wurde die Erlaubnis nur mündlich am Telefon oder per E-Mail erteilt, verpflichtet sich der Kunde zugleich, dass unter c.) genannte Procedere unverzüglich nach Zugang der Bestätigung & Rechnung nachzuholen.

3. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation vom RB bedingt sind.

4. Stornierungen (Rücktritt)

Dem Kunden ist ein Rücktritt vom Reisevertrag jederzeit möglich. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir die Rücktrittserklärung schriftlich (per E-Mail, Telefax o. Post) gegenüber dem RB zu erklären. Das RB leitet diese Erklärung unverzüglich an den zuständigen RVA weiter (Schadensbegrenzung). Für den Fall, dass der RVA für die Stornierung entsprechend seiner Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) Gebühren beanspruchen kann, stellt das RB eine entsprechende Storno-Rechnung an den Kunden aus. Storno-Gebühren sind sofort fällig. Für den Fall, dass der Kunde bereits Zahlungen auf den Reisepreis geleistet hat, werden diese mit der Stornoforderung verrechnet und ein evtl. Guthaben an den Kunden zurückerstattet. Hat der Kunde nach Fälligkeit nicht gezahlt, wird pro Mahnung eine Gebühr i.H.v. 10,- erhoben.

5. Versicherungen

Die vom RB angebotenen Versicherungen (Reiserücktritt; Komplettpaket – Reisekranken-, Notfall-, Reisegepäck- u. Reiseunfallversicherung) begründen einen separaten Vertrag zwischen dem Kunden und dem Versicherungsgeber. Die vereinbarte Versicherungsprämie ist in jedem Fall (auch bei Stornierungen) in voller Höhe und sofort fällig.

6. Reklamationen

Da das RB ausschließlich als Reisemittler tätig ist, schuldet es nicht die ordnungsgemäße Durchführung der Reise. Umstände, die also mit der Durchführung der Reise im Zusammenhang stehen, liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des RVA. Reklamationen sind deshalb direkt an den RVA, unter Beachtung der in dessen ARB genannten Prämissen (Adresse, Form, Frist), zu richten.

7. Haftung

Das RB ist in seiner Tätigkeit zur Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes im Geschäftsverkehr verpflichtet. Es haftet für Nachteile, die dem Kunden durch Verletzung von Pflichten aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag (z.B. Übergabe/Weiterleitung wissentlich falscher Informationen; Nichtweiterleitung von Informationen des RVA an den Kunden oder vom Kunden an den RVA) entstehen.

8. Kunden mit Wohnsitz im Ausland

Hat ein Kunde seinen Wohnsitz im Ausland, verpflichtet sich dieser, die ihm unmittelbar im Anschluss an die elektronische Buchung zugesandte Reiseanmeldung/-bestätigung unterschrieben an das RB per Post o. Fax zurück zu senden. Der in der Rechnung ausgewiesene Reisepreis ist vollständig und in EURO zu bezahlen. Evtl. Kosten für Überweisungen aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden.

Für Streitigkeiten, die sich aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag ergeben, kommt deutsches Recht zur Anwendung.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand des RB ist in Berlin.

Fly & Sun Touristik und Marketing GmbH
Marktstraße 6, 10317 Berlin
HRB 69684 (AG Charlottenburg)
Geschäftsführer: Andreas Lebe

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